Rechte der Kinder
Rechte der Kinder
Seit 1992 gilt in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Dennoch findet sie bei Entscheidungen in der Gesellschaft (Politik, Rechtsprechung u. v. m.) noch immer zu wenig Berücksichtigung.
Am Weltkindertag, dem 20. September, macht der Kinderschutzbund auf die Kinderrechte aufmerksam. Laut der „Children’s World+“-Studie von 2019 wissen viele Kinder „nichts“ über die UN-Kinderrechte.
Die wichtigsten Kinderrechte in Kurzform
1. Gleichheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
(Artikel 2)
2. Gesundheit
Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
(Artikel 24)
3. Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
(Artikel 28)
4. Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
(Artikel 31)
5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
(Artikel 12 und 13)
6. Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
(Artikel 19, 32 und 34)
7. Zugang zu Medien
Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
(Artikel 17)
8. Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
(Artikel 16)
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
(Artikel 22 und 38)
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
(Artikel 23)